Sonnenschirm mit Logo bedrucken: was die Stadt erlaubt
Wo das Logo sitzen und für wen es werben darf, regelt die Richtlinie Ihrer Stadt. Wie gedruckt wird, klärt danach der Hersteller — beides vor dem Druckauftrag.

Ein Sonnenschirm mit Logo braucht zwei Klärungen vor der Bestellung: wo gedruckt wird — Dachsegment oder Volant — und ob Ihre Stadt die Werbung auf der Freischankfläche zulässt. Eine bundesweite Regel gibt es nicht, und die Städte widersprechen sich sogar bei der Zone: Wiesbaden lässt ausnahmsweise dezente Werbung nur am Volant zu, Pforzheims Innenstadt will gar keinen Volant und begrenzt Schrift auf 15 % der Bespannung. Riesa erlaubt nur Werbung für den eigenen Betrieb, München auch für den Getränkelieferanten.
| Stadt, Stand | Was zum Schirm gilt | Art |
|---|---|---|
| Köln, Juni 2025 | Drittwerbung oder Werbeaufdrucke „sollten nur auf Sonnenschirmen und dem Volant von Markisen“ stehen | Empfehlung |
| Monheim am Rhein, Nov. 2021 | höchstens zwei Logos oder Namenszüge des Betriebs je Schirm, am Rand; Werbung Dritter unzulässig; wer die Handreichung einhält, dem übernimmt die Stadt auf Befreiungsantrag die Sondernutzungsgebühr | Handreichung |
| München, seit 01.01.2025 | nur mit Verweis auf die Betriebsstätte oder den Getränke- oder Speiselieferanten | Richtlinie, § 23 Abs. 9 |
| Pforzheim, Innenstadt, Satzung 2018 | Werbeaufschriften auf höchstens 15 % der Bespannungsfläche, Fremdwerbung nicht zulässig; Volant nicht erwünscht | Richtlinie |
| Riesa, seit 29.03.2013 | Werbung nur mit Bezug auf die zugehörige Betriebsstätte | Richtlinie |
| Schorndorf, Neuanträge ab 01.01.2024 | Werbeaufdrucke unzulässig; dezente Werbung für den eigenen Betrieb ausnahmsweise | Richtlinie |
| Viersen, Bereiche A und B, März 2022 | Eigen- oder Produktwerbung nur auf dem Volant, „max. 30% der Gesamtfläche“ | Empfehlung |
| Wiesbaden, Innenstadt, Beschluss 2006 | kein Werbeaufdruck auf Möblierung; ausnahmsweise dezente Werbung am Volant | Richtlinie |
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wortlaut und Stand aus den verlinkten Dokumenten der Städte, Abruf 8. Oktober 2026; maßgeblich ist die Fassung, die Ihre Stadt bei der Erlaubnis anwendet. Steht der Schirm auf privatem Grund, braucht er keine Sondernutzungserlaubnis — dazu unten mehr.
Logo-Check: Was sagen die Städte zu Ihrem Schirm?
3 vorgesehen · 4 nur mit Grenze · 1 nicht vorgesehen — von 8 Städten mit Dokument
- Kölnvorgesehen
Die Empfehlung nennt den Schirm als Ort für Werbung, ohne Zone und Absender zu unterscheiden; die verbindlichen Vorgaben sagen zu Drucken auf Schirmen nichts.
- Monheim am Rheinnur mit Grenze
Höchstens zwei Logos oder Namenszüge des Betriebs je Schirm, am Rand bzw. auf der Bordüre. Wer die Handreichung einhält, dem übernimmt die Stadt auf Befreiungsantrag die Sondernutzungsgebühren.
- München, Freischankflächenvorgesehen
Verweis auf die Betriebsstätte ist zulässig; die Zone nennt die Richtlinie nicht.
- Pforzheim, Innenstadtnicht vorgesehen
Der Volant ist in der Checkliste für die Innenstadt als nicht erwünscht markiert.
- Riesavorgesehen
Werbung mit Bezug auf die Betriebsstätte ist zulässig; die Zone nennt die Richtlinie nicht.
- Schorndorfnur mit Grenze
Nur ausnahmsweise, dezent und für den eigenen Betrieb. Abs. 2 schließt „Schirmbehänge“ aus; ob das den Volant betrifft, sagt die Richtlinie nicht — vor der Bestellung fragen.
- Viersen, Bereiche A und Bnur mit Grenze
Zurückhaltende Eigenwerbung, höchstens „30% der Gesamtfläche“ — welche Fläche, sagt der Flyer nicht.
- Wiesbaden, innerstädtischer Kernbereichnur mit Grenze
Nur ausnahmsweise und dezent.
Ihre Stadt fehlt? Fragen Sie die Stelle, die die Sondernutzung erteilt: Ist Werbung auf Schirmen erlaubt, nur für den eigenen Betrieb oder auch für Lieferanten, nur auf dem Volant oder auch auf dem Dach, mit welchem Flächenanteil? Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Logo-Schirm geplant? Anfrage stellen
Wo darf das Logo hin: Dach oder Volant?
Für die Richtlinien zählen zwei Druckzonen. Die Dachsegmente sind große Flächen, von Weitem und von oben sichtbar; ein quadratischer Schirm hat vier Dachseiten. Der Volant ist der herabhängende Stoffstreifen am Rand, auf Augenhöhe der Passanten. Laut Schirmmacher kann von jedem Schirmsegment ein Volant herunterhängen, und die meisten Schirme gibt es mit oder ohne.
Welche Zone die Stadt zulässt, ist keine Geschmacksfrage:
- Nur Volant: Wiesbaden (Innenstadt, ausnahmsweise dezent) und Viersen (Bereiche A und B). Ein Logo im Dach entspricht dort weder der Richtlinie (Wiesbaden) noch der Empfehlung (Viersen).
- Nur Dach, kein Volant: Pforzheim (Innenstadt) markiert den Volant als nicht erwünscht und lässt Werbeaufschriften auf 15 % der Bespannungsfläche zu.
- Am Rand: Monheim am Rhein will die Logos „im Randbereich/auf der Bordüre“.
- Ohne Zonenregel: München und Riesa regeln, ob und für wen geworben wird, nicht wo; Köln empfiehlt Werbung nur auf Schirmen und dem Volant von Markisen, ohne Druckzone am Schirm. Schorndorf schließt „Schirmbehänge“ aus, ohne den Volant zu nennen — dort vorher fragen.
Daraus folgt die Reihenfolge: erst die Zone aus der Richtlinie, dann das Schirmmodell. Wer in Wiesbaden oder Viersen werben will, braucht einen Schirm mit Volant — ob sich einer nachrüsten lässt, klärt der Hersteller; laut Schirmmacher gibt es die meisten Schirme mit oder ohne Volant. Wer in Pforzheims Innenstadt steht, bestellt ohne Volant.
Viersen nennt „max. 30% der Gesamtfläche“, sagt aber nicht, ob die Fläche des Volants oder des ganzen Tuchs gemeint ist. Fragen Sie dort nach, bevor die Druckvorlage entsteht.
Eigenwerbung, Brauerei, fremde Marke: wer darf auf das Tuch?
Die Richtlinien unterscheiden den Absender genauer als die Zone:
- Nur der eigene Betrieb: Riesa („Bezug auf die zugehörige Betriebsstätte“), Monheim („Werbelogos und Namenszüge von Dritten sind nicht zulässig“), Pforzheim („Fremdwerbung … nicht zulässig“), Schorndorf (ausnahmsweise, dezent).
- Eigener Betrieb oder Lieferant: München lässt den Verweis auf den „Getränke- oder Speiselieferanten“ zu — der klassische Brauereischirm. Viersen nennt im Steckbrief „Eigen- oder Produktwerbung“, im Fließtext nur „zurückhaltende Eigenwerbung“.
- Ohne Unterscheidung: Köln empfiehlt, Drittwerbung und Werbeaufdrucke auf Sonnenschirme zu beschränken statt auf andere Möbel; Wiesbaden begrenzt Zone und Art („dezent“), nicht den Absender.
Ein Brauereischirm, der in München zulässig ist, kann deshalb in Riesa, Monheim oder Pforzheim abgelehnt werden.
Welche Drucktechnik: Siebdruck, Digitaldruck oder Folie?
Herstellerangaben, Stand Abruf 8. Oktober 2026 — Produktspezifikation, keine Norm:
| Verfahren | Gut für | Grenze laut Hersteller |
|---|---|---|
| Siebdruck | Logos mit wenigen Farben, ohne Verläufe; auf jede Stofffarbe (Schirmmacher) | eingeschränkte Druckgröße, teuer bei kleinen Auflagen (Schirmmacher); je Farbe ein eigenes Sieb (MAY) |
| Digitaldruck | Fotos, Verläufe, Motive über mehrere Segmente (Schirmmacher) | nur auf weißen oder sehr hellen Stoffen, verblasst im Sonnenlicht „viel schneller“ (MAY); „etwas niedrigere Lichtechtheit“ (Schirmmacher) |
| Plotten, Folie | schnell, laut Solero etwa 1,5 Wochen; Metallicfarben möglich | höchstens 3 Farben; Farbe stärker von UV beeinflusst als beim Siebdruck (Solero) |
Die Hersteller widersprechen sich beim digitalen Druck: MAY rät für Großschirme zum Siebdruck, weil Digitaldruck im Außenbereich nur „wenige Jahre“ hält. Bahama druckt mit einem UV-Printer und wirbt mit „Kein Verblassen aufgrund hoch UV-resistenter Farben“. Fragen Sie nach der Haltbarkeit für genau Ihr Tuch — MAY druckt digital nur auf weißen oder sehr hellen Stoffen, und das Tuchmaterial entscheidet mit: Sonnenschirm-Stoff für die Gastronomie.
Was aktuelle Herstellerseiten dazu sagen
Alphabetisch, ohne Preise, ohne Empfehlung. Herstellerangabe, Stand Abruf 8. Oktober 2026 — keine Norm.
- Bahama: UV-Printer mit 9 Farbkanälen, „auch reines Weiß“; die Segmente werden nach dem Druck vernäht, vinylbeschichtete verschweißt. Nur für die Modelle Pure, Jumbrella, Jumbrella outSide, Jumbrella XL, Magnum und Largo. Bahama, Druck
- IPOMEA: Siebdruck in einer bis vier Farben; Motiv im Schirmdach bis 100 × 120 cm, auf dem Volant bis 140 × 33 cm, in Überlänge bis 240 cm Breite; Korrekturabzug vor der Produktion. IPOMEA, Sonnenschirm bedrucken lassen
- MAY: Leitfaden Bedruckung, gültig ab 01.02.2026: Motiv im Standard bis 120 cm hoch und 100 cm breit, je ein Motiv pro Schirmdachteil; vom Druck über die Nähte rät MAY ab, weil beim Zusammennähen bis zu etwa 5 mm Versatz entstehen können. Vorlage für Siebdruck als Vektordatei. MAY, Leitfaden Bedruckung
- Schirmmacher: Druckzonen Segmente und Volants, bei einzelnen Modellen auch Stock oder Hülle; Vor- und Nachteile von Siebdruck, Digitaldruck und Flachdruck. Schirmmacher, bedruckte Sonnenschirme
- Solero: Plotten — aus Folie geschnitten und mit Hitze aufgepresst, bis 3 Farben — oder Siebdruck mit 2 bis 3 Wochen Lieferzeit. Solero, Werbesonnenschirme
Brauereischirm oder eigener Schirm: Fragen vor der Unterschrift
Für einen ganzen Biergarten gehören Raster und Anker in dieselbe Klärung: Sonnenschirme für den Biergarten. Stellt ein Lieferant die Schirme, klären Sie vorher:
- Wem gehört der Schirm, und wie lange läuft die Bindung?
- Wer tauscht das Tuch, wer wartet Gestell und Hülse?
- Ist die Werbung auf dem Tuch nach Ihrer Richtlinie zulässig — oder nur der eigene Name?
- Passt das Modell zur Verankerung, die Ihre Stadt verlangt? Monheim schreibt an Stellen in Monheim Mitte, an denen Bodenhülsen vorgerüstet sind, ein bestimmtes Fabrikat vor.
- Wer schließt den Schirm bei Wind? Die Schließregel gilt auch für den geliehenen Schirm.
Ablauf: vom Logo zum genehmigten Schirm
- Richtlinie oder Sondernutzungssatzung Ihrer Stadt lesen: Werbung erlaubt? Nur Eigenwerbung? Welche Zone, welcher Flächenanteil?
- Druckzone festlegen und das Schirmmodell danach wählen, mit oder ohne Volant.
- Logo für Siebdruck als Vektordatei mit Farbwerten, für Digitaldruck als Pixelgrafik mit mindestens 300 dpi (MAY) an den Hersteller; Korrekturabzug verlangen.
- Bei der Sondernutzungserlaubnis den Schirm mit Aufdruck angeben — Riesa verlangt im Antrag ausdrücklich die „Angabe der Werbeaufschrift“.
- Erst dann den Druckauftrag freigeben.
Gastronomie, Hotel, Event
- Gastronomie auf dem Gehweg: Die Richtlinie der Stadt zählt, nicht das Angebot des Lieferanten. Fläche und Schirm gehören in dieselbe Erlaubnis — Grundlagen zur Freischankfläche. In München wird Werbung an mobilem Wetterschutz von Schanigärten in Parkständen ab 1 m² baugenehmigungspflichtig (§ 23 Abs. 14 Nr. 9 Sondernutzungsrichtlinien); mehr unter Schanigarten München. Im Hamburger BID Rathausquartier ist Sponsorenwerbung auf Schirmen unzulässig: Sondernutzung Hamburg.
- Hotel auf eigenem Grund: Keine Sondernutzung. Ob die Hausmarke auf dem Schirm als Werbeanlage zählt, fragen Sie beim Bauamt.
- Event: Schirme stehen kurz auf öffentlicher Fläche. Klären Sie die Werbung auf dem Tuch mit der Stelle, die die Veranstaltung genehmigt. Große Formate: Großschirm.
Häufige Fragen
Darf ich Brauereiwerbung auf den Sonnenschirm drucken?
Das regelt Ihre Stadt. München lässt Werbung für den Getränke- oder Speiselieferanten zu; Viersen nennt Produktwerbung auf dem Volant, empfiehlt im Fließtext aber nur zurückhaltende Eigenwerbung. Riesa, Monheim am Rhein, Pforzheim und Schorndorf lassen nur Werbung für den eigenen Betrieb zu.
Ist auf dem Volant mehr erlaubt als auf dem Dach?
In Wiesbaden und Viersen ja: Werbung nur am Volant. In Pforzheims Innenstadt ist es umgekehrt, dort ist der Volant nicht erwünscht und Werbeaufschriften dürfen höchstens 15 % der Bespannungsfläche einnehmen.
Siebdruck oder Digitaldruck?
Siebdruck für Logos mit wenigen Farben und auf jeder Stofffarbe, Digitaldruck für Fotos und Verläufe. MAY nennt Digitaldruck im Außenbereich kurzlebiger und nur auf hellen Stoffen möglich; das sind Herstellerangaben, keine Norm.
Kann ich mein vorhandenes Tuch nachträglich bedrucken lassen?
Bahama und MAY bedrucken die einzelnen Segmente und nähen sie danach zusammen. Ob ein fertiges Tuch bedruckt werden kann, beantwortet nur der Hersteller Ihres Schirms.
Brauche ich für den Logo-Schirm eine eigene Genehmigung?
Auf öffentlichem Grund gehört der Schirm zur Sondernutzungserlaubnis, die Werbung darauf richtet sich nach der örtlichen Richtlinie. Riesa verlangt die Werbeaufschrift im Antrag. Auf privatem Grund klärt das Bauamt, ob der Aufdruck als Werbeanlage gilt.
Quellen
Städte, Abruf 8. Oktober 2026:
- Köln: Köln. Gestaltet. Außengastronomie., Qualitätsstandards IV Werbung und Licht — Stand Juni 2025, Empfehlung der Verwaltung
- Monheim am Rhein: Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen, Wetter- und Sonnenschutz — Stand November 2021
- München: Sondernutzungsrichtlinien, § 23 Abs. 9 und Abs. 14 Nr. 9 — gültig seit 01.01.2025
- Pforzheim: Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung, Möblierung – Schirme und Kap. 9 Wetterschutz — Satzung vom 18.12.2018, Innenstadtbereich
- Riesa: Sondernutzungsrichtlinie, Nr. 2 Sonnenschirme — in Kraft seit 29.03.2013
- Schorndorf: Gestaltungsrichtlinien zur Sondernutzungssatzung, Nr. 3 Außenbewirtschaftung — für Neuanträge ab 01.01.2024
- Viersen: Leitlinien Außengastronomie, Bereich A — Stand März 2022; Bereich B gleichlautend, Bereich C ohne Einschränkungen
- Wiesbaden: Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen, 5.3 Gastronomiemöblierung — Beschluss vom 01.06.2006, innerstädtischer Kernbereich
Hersteller: Bahama, IPOMEA, MAY, Schirmmacher und Solero, verlinkt im Abschnitt Herstellerangaben, Abruf 8. Oktober 2026.
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