Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie
Wann Sie die Erlaubnis brauchen, was dazukommt, wie lange es dauert und was es kostet.

Eine Sondernutzungserlaubnis brauchen Sie, wenn Tische, Stühle oder Schirme auf öffentlichem Straßenland stehen: Gehweg, Platz, Fußgängerzone, in manchen Städten auch der Parkstand. Das geht über den Gemeingebrauch hinaus. Die Erlaubnis erteilt in der Regel die Gemeinde, und sie wird nur befristet oder auf Widerruf erteilt. Für die Außengastronomie kommen oft zwei Verfahren dazu: die erweiterte Gaststättenerlaubnis und, ab einer bestimmten Sitzplatzzahl oder bei Podest oder Überdachung, eine Baugenehmigung. Gebühren und Regeln für die Fläche stehen in der örtlichen Satzung, in Berlin in einer Landesverordnung; die Auflagen stehen in Ihrem Bescheid.
| Schritt | Was Sie tun | Stopp, wenn |
|---|---|---|
| 1. Eigentum | Flurstück, Widmung, Grenze Fassade/Gehweg | Sie nicht wissen, wem der Streifen gehört |
| 2. Amt | Kommune des Standorts, oft Tiefbau, Ordnung oder Straßenverkehr | Sie beim falschen Recht beantragen (nur Gaststättenrecht) |
| 3. Skizze | Maße, Zeitraum, Tische, Schirme (Mast und Tuch) | der Schirm fehlt im Plan |
| 4. Unterlagen | Gewerbe, oft Fotos, oft Betriebskonzept | die Satzung andere Belege verlangt |
| 5. Bescheid | Fläche, Zeiten, Nebenbestimmungen lesen | Sie bestellen, bevor die Tiefe festliegt |
| 6. Jedes Jahr | Verlängerung, wo die Erlaubnis saisonal oder jährlich gilt | die Saison beginnt, bevor der neue Bescheid da ist |
Orientierung, keine Rechtsberatung und kein Antrag: Maßgeblich sind die Satzung Ihrer Gemeinde und Ihr Bescheid. Berliner Verfahren: Sondernutzungserlaubnis Berlin. Hamburger Verfahren mit Bezirksregeln für Schirme: Sondernutzung in Hamburg. Kölner Verfahren mit Zonen und Schirmregeln: Außengastronomie in Köln.
Brauche ich eine Erlaubnis — und welche?
| Wo stehen Tische und Schirme? | Sondernutzung (Straßenrecht) | Daneben prüfen |
|---|---|---|
| Eigenes Grundstück, Hotelterrasse, Innenhof | in der Regel nein | Gaststättenerlaubnis erweitern, wenn Ihr Betrieb erlaubnispflichtig ist; Baurecht ab einer bestimmten Sitzplatzzahl oder bei Podest, Überdachung, festen Bauten |
| Gehweg vor dem Lokal | ja | wie oben |
| Platz, Fußgängerzone | ja, oft mit eigenen Zeiten und Restbreiten | wie oben |
| Parkstand am Straßenrand | ja, sofern die Stadt Flächen auf Parkständen überhaupt zulässt | wie oben |
| Unklar, wem der Streifen gehört | erst klären: Flurstück und Widmung beim Amt erfragen | — |
Die Spalte „Daneben prüfen“ stützt sich auf zwei Behördenseiten. Köln nennt für Außengastronomie auf Straßenland zwei, unter Umständen drei Genehmigungen: erweiterte Gaststättenerlaubnis, Sondernutzungserlaubnis und eine baurechtliche Genehmigung (stadt-koeln.de, Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland, abgerufen 2026-10-08). Das Bürgerportal Schleswig-Holstein schreibt: Bei erlaubnispflichtigem Gaststättengewerbe muss die Gaststättenerlaubnis für die Außengastronomie erweitert werden; ab einer bestimmten Sitzplatzzahl oder bei Bauten wie Podesten und Überdachungen kann eine Baugenehmigung nötig sein (Bürgerportal Schleswig-Holstein, Außengastronomie, abgerufen 2026-10-08).
Parkstände: München nennt für Freischankflächen dort („Schanigärten“) unter anderem diese Voraussetzungen: baurechtliche Nutzungsgenehmigung als Gaststätte; an Straßen mit höchstens Tempo 30 kein Radweg zwischen Gehweg und Parkstand; an Straßen mit höchstens Tempo 50 ein Radfahrstreifen zwischen Parkstand und Fahrspur; 5 m Abstand zu Einmündungen, Kreuzungen, Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Bahnübergängen und Bushaltestellen; nicht direkt vor einer Grundstücksein- und -ausfahrt. Nicht zur Verfügung stehen unter anderem Feuerwehranfahrtszonen, Behindertenparkplätze, Taxistände, Ladezonen, Carsharing-Parkplätze und Ladeplätze für E-Autos (stadt.muenchen.de, Antrag Freischankfläche, abgerufen 2026-10-08). Das sind Münchner Regeln, keine Bundeswerte. Alle Bedingungen, Schirmregeln und Gebühren nach Straßengruppe: Schanigarten München.
Wind- und Wetterschutz, Heizgeräte: Was außer Tischen, Stühlen und Schirmen auf der Fläche stehen darf, regeln Satzung und Bescheid. Köln kann freistehende Wind- und Wetterschutzelemente genehmigen, auf Plätzen der internationalen Zone (sie umfasst unter anderem einen erweiterten Bereich der Altstadt) aber grundsätzlich nicht. Die Nebenbestimmungen der Kölner Erlaubnis verlangen dann: nur mobile Einzelelemente, nicht im Boden verankert, über 0,90 m durchsichtig; andere Ausführungen nur nach Abstimmung mit dem Fachamt. Baugenehmigungsfreie Elemente dürfen höchstens 25 kg wiegen. Höher als 1,50 m darf außer Sonnenschirmen nichts auf der Fläche stehen. Front- und Seitenteile an Sonnenschirmen und Markisen sind in Köln nicht zulässig (Stadt Köln, Regelwerk Außengastronomie, Juni 2025, Verbindliche Vorgaben B I Nr. 3 und B II Nr. 8, abgerufen 2026-10-23).
Heizgeräte in Köln: Gasheizpilze und Gasheizstrahler sind grundsätzlich nicht zugelassen. Infrarot-Strahler können zugelassen werden, wenn schon eine Stromquelle vorhanden ist. Oberirdische, insbesondere stromführende Leitungen dürfen Sie aber nicht verlegen. Die Stadt empfiehlt zudem, Außenbereiche nicht zu beheizen, und nennt einheitliche Decken und Sitzkissen als Alternative (Regelwerk Außengastronomie, Juni 2025, Qualitätsstandards V, B I Nr. 3 und B II Nr. 10.3).
Die Kölner Serviceseite verlangt weiterhin eine „Mitteilung“ für temporären Wind- und Wetterschutz und Beheizung und verlinkt dazu das Formular „Mitteilung über temporäre Aufstellelemente“ (stadt-koeln.de, Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland, abgerufen 2026-10-23). Das Formular gehörte zu einer Corona-Hilfe und betrifft „temporär bis zum 31.12.2024 befristete“ winterfeste Aufstellelemente; wer es nutzte, musste laut Formular damit rechnen, dass diese „ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen“ (Stadt Köln, Formular 32-F93, abgerufen 2026-10-23). Planen Sie in Köln Windschutz oder Heizung, fragen Sie vorher die Gewerbeabteilung – Gastroservice. Was Köln und andere Städte zu Seitenwand und Heizstrahler am Schirm sagen: Sonnenschirm-Seitenwand und Regenrinne. Zur Bauart: Windschutz in der Außengastronomie.
Was Sondernutzung ist
Gemeingebrauch ist die Nutzung der Straße durch alle: gehen, fahren, kurz stehen. Sobald Sie Fläche für Ihren Betrieb mit Mobiliar belegen, geht das über den Gemeingebrauch hinaus: Das ist Sondernutzung. Begriff: Sondernutzung.
Für die Gastronomie heißt das konkret:
- Tische und Stühle auf dem Gehweg
- Sonnenschirme, deren Mast oder Fuß auf öffentlichem Grund steht
- Pflanzkübel, Sichtschutz, Speisekartenständer, soweit sie Fläche belegen
- saisonale Aufbauten, die den Durchgang verengen
Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. So steht es für Bundesstraßen in § 8 Bundesfernstraßengesetz; für Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen gelten die Straßengesetze der Länder. Für Bundesstraßen regelt § 8 Abs. 8 FStrG außerdem: Bei Widerruf oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße hat der Erlaubnisnehmer keinen Ersatzanspruch gegen den Träger der Straßenbaulast. Winterdienst, Baustelle, Markt und Barrierefreiheit können die Fläche zurückschneiden.
Sondernutzungserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung? Für Bundesstraßen gilt: Braucht die Nutzung nach Straßenverkehrsrecht eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung, ist keine gesonderte Sondernutzungserlaubnis nötig; Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühr werden dann in dieser Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung festgesetzt (§ 8 Abs. 6 FStrG). Auch Berlin und München nennen § 46 StVO als Rechtsgrundlage, jeweils neben ihrem Landesstraßengesetz; Berlin führt die Verwaltungsgebühr als „Kosten der Ausnahmegenehmigung“ und die Sondernutzungsgebühr als „Kosten der Sondernutzungserlaubnis“.
Sondernutzung und Freischankfläche
Sondernutzung ist Straßenrecht: Darf öffentlicher Grund über den Gemeingebrauch hinaus belegt werden? Die Freischankfläche ist die Fläche, auf der der Betrieb im Freien bewirtet. In München heißt so auch der Straßenantrag. Auf dem Gehweg vor dem Lokal laufen beide Fragen parallel. Den Unterschied im Detail erklärt Freischankfläche oder Sondernutzung.
Was Kommunen typischerweise prüfen
Die Satzungen unterscheiden sich. Wiederkehrende Prüfpunkte:
- Fläche: Länge, Tiefe, Lage zur Fassade, Abstand zur Fahrbahn
- Durchgang: Gehweg bleibt für den Gemeingebrauch nutzbar, auch mit Rollstuhl. Für Bundesstraßen gilt: Eine Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn Menschen mit Behinderung beim Gemeingebrauch erheblich beeinträchtigt würden (§ 8 Abs. 1 FStrG).
- Zeit: Saison, Uhrzeiten, Räumung über Nacht oder über den Winter
- Mobiliar: was steht, wie hoch, ob fest verankert
- Schirme: stehen sie auf der genehmigten Fläche, ragt das Tuch darüber hinaus?
Münster verlangt laut seiner Seite eine Skizze 1:100 einschließlich Sonnenschirme, Restgehweg auf Gehwegen 1,80–3,00 m, 0,5 m Sicherheitsabstand, wo die Fläche an Fahrbahn oder Radweg grenzt, in der Fußgängerzone Betrieb grundsätzlich ab 11 Uhr und mindestens 3,50 m Restgehweg samt Rettungsweg (stadt-muenster.de, Außengastronomie, abgerufen 2026-10-08). Das sind Münsters Zahlen, keine Bundeswerte.
Zur Bestückung der Fläche, unabhängig vom Antrag: Gastronomie-Sonnenschirm.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Planen Sie Wochen, nicht Tage. Düsseldorf nennt für Außengastronomie eine Bearbeitungszeit von mindestens 25 Werktagen (service.duesseldorf.de, Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum, abgerufen 2026-10-08). Münster verlangt die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung, weil andere Dienststellen parallel Stellung nehmen. Köln erteilt die Sondernutzungserlaubnis saisonal vom 1. März bis 31. Oktober oder ganzjährig, und zwar jedes Jahr neu; die erweiterte Gaststättenerlaubnis und eine etwaige Baugenehmigung beantragen Sie dort nur einmal.
Düsseldorf schreibt ausdrücklich: Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Ein gestellter Antrag reicht also nicht.
Was kostet die Sondernutzung?
Gebühren setzt meist die Kommune per Satzung; Berlin regelt sie landesweit per Verordnung. Manche trennen Verwaltungsgebühr und Sondernutzungsgebühr. Für Bundesstraßen schreibt § 8 Abs. 3 FStrG vor, bei der Bemessung Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen. In den Satzungen ist eine Staffelung nach Lage, Quadratmeter und Saison üblich. Werte einer Stadt gelten nicht für die nächste.
Öffentlich belegte Beispiele, abgerufen 2026-10-08:
| Stadt | Was die Verwaltung veröffentlicht | Quelle |
|---|---|---|
| Berlin | Verwaltungsgebühr bis 15 m²: 100 / 150 / 200 € für 1 / 2 / 3 Jahre; bis 30 m²: 200 / 300 / 400 €; Sondernutzungsgebühr 12,50–16,25 € je m² und Jahr nach Wertstufe | service.berlin.de, Dienstleistung 326864 |
| München | Verwaltungsgebühr 180 € bei Ersterlass; jährliche Sondernutzungsgebühr 16–77 € je m² nach Straßengruppe | stadt.muenchen.de, Antrag Freischankfläche |
Vor dem Antrag die Seite öffnen, nicht diese Tabelle ausdrucken. Bezirke und Satzungen ändern sich.
Was die Terrasse im Städtevergleich kostet
Der Bund der Steuerzahler hat die Terrassengebühren 2026 in 200 Städten verglichen, mit einem Musterbetrieb: 25 m² in bester Innenstadtlage, Hauptsaison Mai bis September, ohne Verwaltungsgebühren. In den Städten, die eine Gebühr verlangen, kostet die Saison im Schnitt 610 €. Am teuersten ist Bamberg mit 2.000 €, vor Darmstadt mit 1.875 € und Bonn mit 1.813 €; am günstigsten Plauen mit 30 €, weil dort die ersten 20 m² gebührenfrei sind, und Görlitz mit 63 €. Zehn der 200 Städte erheben keine gesonderte Terrassengebühr, darunter Kiel, Iserlohn und Krefeld, das sie trotz Satzung erlässt und das bis 2030 beibehalten will (steuerzahler.de, Vergleich der Terrassengebühren 2026, veröffentlicht 2026-05-01, abgerufen 2026-10-08).
Das ist der Modellfall eines Verbands, der für den Verzicht auf diese Gebühren eintritt — kein Bescheid. Ihre Gebühr hängt von Fläche, Lage, Laufzeit und Satzung ab.
Antrag, Betrieb, Schirm
Ein tragfähiger Antrag enthält in der Regel Skizze mit Maßen, Nutzungszeitraum, Art des Mobiliars einschließlich Schirme, Gewerbenachweis — und, falls nötig, die gaststättenrechtliche Einordnung der Freischankfläche. Sollen die Schirme ein Logo tragen, prüfen Sie zusätzlich die Gestaltungsrichtlinie: was Städte zum Logo auf dem Sonnenschirm sagen.
Nach der Erlaubnis gilt, was in den Nebenbestimmungen steht. Die Erlaubnis ersetzt keine Statik. Verankerung und Schließzeiten gelten auf genehmigter Fläche wie auf privatem Grund. Ob der Schatten zur Stoßzeit auf der genehmigten Fläche bleibt oder auf den Gehweg wandert, zeigt der Schattenwurf-Rechner — hilfreich für die Skizze.
Einsatz: Gastronomie. System: Außengastronomie.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Sondernutzungserlaubnis für Tische vor dem Lokal?
In der Regel ja, sobald die Tische auf öffentlichem Straßenland stehen. Ob der Streifen öffentlich ist, klären Sie am Flurstück, nicht am Erscheinungsbild.
Gilt die Erlaubnis auch für Sonnenschirme?
Oft ja, wenn Mast oder Fuß auf der öffentlichen Fläche steht. Ob das Tuch über die Fläche hinausragen darf, regeln die Satzung oder die Auflagen in Ihrem Bescheid. Fragen Sie das Amt, bevor Sie bestellen.
Sind die Gebühren bundesweit gleich?
Nein. Im Vergleich des Bundes der Steuerzahler 2026 reicht die Saisongebühr für dieselbe 25-m²-Terrasse (Musterbetrieb, ohne Verwaltungsgebühren) von 30 € in Plauen bis 2.000 € in Bamberg; zehn der 200 Städte verlangen keine gesonderte Gebühr. Ihre Gebühr steht in der Gebührensatzung Ihrer Gemeinde oder, wie in Berlin, in einer Landesverordnung.
Wie lange dauert die Sondernutzungserlaubnis?
Rechnen Sie mit Wochen. Düsseldorf nennt für Außengastronomie mindestens 25 Werktage. Wo die Erlaubnis jedes Jahr neu erteilt wird, wie in Köln für die Saison oder das ganze Jahr, beantragen Sie die Verlängerung jährlich.
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis aufstelle?
An Bundesstraßen kann die Behörde anordnen, die Nutzung zu beenden, und, wenn das nicht hilft, den Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen lassen (§ 8 Abs. 7a FStrG). Das Bürgerportal Schleswig-Holstein nennt Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld sowie die Ersatzvornahme.
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