Sondernutzung Hamburg: Tische, Stühle, Sonnenschirme
Antrag beim Bezirksamt, 1,50 m Restgehweg, Regeln für Schirme, Bodenhülsen und Heizstrahler.
Für Tische, Stühle, Sonnenschirme, Pflanzkübel oder Heizgeräte vor Ihrem Lokal auf dem Gehweg brauchen Sie in Hamburg eine Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Die Gaststättenerlaubnis ersetzt sie nicht. Mindestens 1,50 m Gehweg müssen frei bleiben, in stark besuchten Bereichen kann die Stadt mehr verlangen. Die Stadt nennt etwa 4 bis 6 Wochen Antragsfrist, die Bearbeitung dauert aber 4 Wochen bis 3 Monate — beantragen Sie also früher. Zwei Merkblätter aus Hamburg-Mitte und ein Altonaer Bescheid verlangen, dass Schirme nicht über die erlaubte Fläche ragen.
| Schritt | Wo | Was zählt |
|---|---|---|
| 1. Zuständigkeit | Bezirksamt, in dem die Fläche liegt | Antrag schriftlich oder online über den Hamburg Service |
| 2. Unterlagen | Antrag plus Pläne | Lageplan mit Länge × Breite, Aufstellungsplan mit Tischen, Schirmen, Kübeln, Heizgeräten, Fotos, Gaststättenerlaubnis |
| 3. Prüfung | Bezirksamt, ggf. Polizei, Feuerwehr, Denkmalschutz | Restgehweg, Rettungswege, Stadtbild, Barrierefreiheit |
| 4. Bescheid | befristet, mit Auflagen | Aufstellplan, Zeitraum, Restgehweg — im Altonaer Bescheid 2023 auch Schirm und Windschutz; Mitte führte Schirme 2015 nicht eigens auf, sie dürfen aber nicht über die Fläche ragen |
| 5. Gebühren | Gebührenbescheid | Benutzungsgebühr je m² und Monat nach Wertstufe der Straße, 4,70 bis 9,35 €, mindestens 58 € |
Angaben der Stadt auf hamburg.de, Sondernutzung Außengastronomie beantragen, abgerufen am 22.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und kein Antrag: Maßgeblich sind HWG, Gebührenordnung und Ihr Bescheid. Bezirke entscheiden im Ermessen und verschieden — Beispiele aus Hamburg-Mitte und Altona stehen unten mit Datum.
Flächen-Check Hamburg: Passen Terrasse und Schirm auf den Gehweg?
Vorbelegt: das Rechenbeispiel unten. Messen Sie von der Fassade bis zur Bordsteinkante.
Restgehweg 1,50 m: reicht für 1,50 m (Stadt), nicht für 2,00 m (Hamburg-Mitte 2015).
- Rechnerisch größte Tiefe: 4,00 m bei 1,50 m, 3,50 m bei 2,00 m Restgehweg. Bäume, Masten, Radwege und der Bescheid können sie verkleinern.
- Fläche für den Antrag: 48 m².
- Benutzungsgebühr für 8 Monate: 1.804,80 € (Wertstufe IV) bis 3.590,40 € (Wertstufe I) — 48 m² × 4,70 € bzw. 9,35 € je m² und Monat.
- Schirm passt in die Tiefe — genau, ohne Luft. In die Länge passen 3 Schirme nebeneinander.
Beim Bezirksamt klären
- Schirm im Aufstellungsplan mit der Tuchfläche einzeichnen, nicht nur mit dem Mast. Das Merkblatt Hamburg-Mitte (2015), das Merkblatt für das BID Rathausquartier (2025) und ein Altonaer Bescheid (2023) verlangen, dass das aufgespannte Tuch nicht über die erlaubte Fläche ragt. (Bezirksamt Hamburg-Mitte, Information für Antragsteller für Außengastronomie, Dezember 2015; Bezirksamt Hamburg-Mitte, Außengastronomie im BID Rathausquartier, Januar 2025; Bezirksamt Altona, Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz vom 29.09.2023 (Einzelbescheid))
Rechenweg: Gehwegbreite minus Tiefe. Restgehweg 1,50 m nach hamburg.de, 2,00 m nach dem Merkblatt Hamburg-Mitte 12/2015; Schirm: Kante quer zur Fassade ≤ Tiefe. Gebühr: Sätze nach Anlage 2 Nr. 22 WegeBenGebO (ab 01.01.2026), angefangene m² und Monate voll, mindestens 58 € (§ 5); ohne Verwaltungsgebühr. Orientierung, keine Rechtsberatung, Stand 18.10.2026; maßgeblich ist der Bescheid Ihres Bezirksamts.
Schirme für diese Fläche planen? Anfrage stellen
Rechtsgrundlage
Öffentliche Wege, Plätze und Gehwege sind in Hamburg für den Verkehr da. Wer dort Mobiliar aufstellt, nutzt sie darüber hinaus — das ist Sondernutzung nach § 19 HWG und braucht die Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde, also des Bezirksamts. Einen Anspruch auf die Erlaubnis gibt es nach § 19 Abs. 1 HWG nicht, und sie darf nur befristet erteilt werden. Wer ohne Erlaubnis aufstellt oder Auflagen nicht einhält, handelt nach § 72 HWG ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 € betragen. Der Altonaer Bescheid von 2023 wurde unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt, und Hamburg-Mitte nannte 2015 den Widerruf als mögliche Folge von Verstößen — rechnen Sie bei teuren Hülsen und Schirmen damit.
Daneben bleiben andere Genehmigungen nötig: die gaststättenrechtliche Erlaubnis, für fest verankerte Pavillons oder Pergolen gegebenenfalls eine Baugenehmigung nach Hamburgischer Bauordnung, in oder an Grünanlagen § 4 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen.
Bundesweiter Rahmen und Unterschied zur Freischankfläche: Sondernutzungserlaubnis. Diese Seite behandelt nur Hamburg.
Antrag beim Bezirksamt
Laut hamburg.de muss das Lokal direkt an der beantragten Fläche liegen, und der Betrieb braucht eine Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz oder eine ordnungsgemäße Anmeldung. Unterlagen:
- Antrag formlos oder auf dem Formular „Antrag auf Erteilen einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wege“
- maßstabsgerechter Lageplan oder Skizze mit der Fläche in Metern
- Aufstellungsplan mit Tischen, Stühlen, Schirmen, Pflanzkübeln, Heizgeräten
- Fotos der Örtlichkeit
- Nachweis der Gaststättenerlaubnis oder Gewerbeanmeldung
- bei Heizgeräten Sicherheitsdatenblatt oder Konformitätsnachweis
Zeichnen Sie den Schirm mit seiner Tuchfläche ein, nicht nur mit dem Mast. Denn zwei Merkblätter aus Mitte und ein Altonaer Bescheid verlangen, dass das aufgespannte Tuch nicht über die Fläche ragt.
Fristen
Die Stadt nennt eine Antragsfrist von etwa 4 bis 6 Wochen vor Beginn, das Bezirksamt Hamburg-Mitte empfiehlt dieselben 4 bis 6 Wochen Vorlauf. Ein Altonaer Bescheid von 2023 verlangte, die Fläche jährlich spätestens 8 Wochen vor dem Aufstellen zu beantragen. Entscheidet die Behörde nicht rechtzeitig, tritt laut hamburg.de eine Genehmigungsfiktion nach § 42a HmbVwVfG ein.
Die Erlaubnis gilt meist für eine Saison, zum Beispiel März bis Oktober, oder für ein Jahr. Mitte erteilte 2015 Erlaubnisse vom 01.03. bis 31.10.; außerhalb davon waren höchstens Stehtische möglich. Neu seit Juni 2026: Laut Handelskammer Hamburg (Stand 30.06.2026) können Genehmigungen für Außengastronomie „jetzt unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von fünf Jahren erteilt werden“, bei gleichbleibendem Sachstand ohne jährlichen Antrag; der Dehoga Hamburg begrüßte am 11. Juni 2026 die „angekündigte Änderung“, nach der Genehmigungen „für bis zu fünf Jahre“ erteilt werden sollen. Welche Voraussetzungen gelten, nennt keine der beiden Quellen, und die Seite der Stadt nennt mit Stand 18.10.2026 weiterhin Saison oder Jahr — fragen Sie beim Antrag nach der Fünf-Jahres-Erlaubnis. Für den Antrag auf Außengastronomie gibt es laut Handelskammer seit Juni 2026 außerdem einen eigenen Online-Dienst; die Stadt verlinkt ihn auf ihrer Seite.
Restgehweg: 1,50 m oder 2,0 m?
Die Stadt nennt mindestens 1,50 m freien Gehweg, in stark besuchten Bereichen kann mehr nötig sein; Rettungswege und Feuerwehrflächen bleiben frei. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte setzte in seinem Merkblatt vom Dezember 2015 2,0 m als Standardwert und schrieb dazu, das heiße im Umkehrschluss nicht, dass Flächen auf breiten Gehwegen bis an diese Mindestbreite heranreichen dürfen. Im Portugiesenviertel und in der Langen Reihe markieren blaue Linien die Grenze der Gastroflächen; die Kosten der Markierung tragen laut Mitte die Sondernutzer. Breiter als das eigene Lokal wurde die Fläche in Mitte 2015 nur mit schriftlicher Zustimmung der Nachbarn, jedes Jahr neu.
Rechnen Sie also vom Gehweg aus: Gehwegbreite minus Restgehweg ergibt die rechnerische Obergrenze der Tiefe — Bäume, Masten, Radwege und der Bescheid können sie verkleinern. Der Schirm muss in die genehmigte Tiefe passen.
Sonnenschirme, Bodenhülsen, Windschutz
Schirm in der Fläche. Das Merkblatt Hamburg-Mitte (2015), der Altonaer Bescheid (2023) und das Merkblatt für das BID Rathausquartier (Januar 2025) sagen dasselbe: Die über den Tischen aufgespannten Schirme dürfen nicht über die erlaubte Fläche hinausragen. Mitte nennt als mögliche Folge den Widerruf der Erlaubnis. Ein Schirm mit 4 × 4 m braucht also mindestens 4,00 m Tiefe. Auf einem 5,50 m breiten Gehweg geht das mit 1,50 m Restgehweg gerade; mit 2,00 m Restgehweg bleiben 3,50 m Tiefe, und das Tuch ragt 50 cm über die Fläche. Auf 12 m Länge passen drei solche Schirme nebeneinander, die Fläche misst 48 m² — mit diesen Werten ist der Flächen-Check oben vorbelegt.
Bodenhülsen. Mitte erlaubte Bodenhülsen 2015 grundsätzlich nur auf Plätzen und in Fußgängerzonen, Ausnahmen im begründeten Einzelfall; die Hülse beschaffte der Erlaubnisinhaber nach Mustervorgabe, den Einbau übernahm das Fachamt Management des öffentlichen Raumes auf Kosten des Erlaubnisinhabers. Im BID Rathausquartier dürfen Hülsen nur Eigentümer oder Vermieter der Immobilie beantragen, nicht der Gastronom als Mieter. Das Antragsformular dort nennt Lageplan, Sondernutzungserlaubnis, Anzahl und Ort der Hülsen, Schnittzeichnung, Abdeckung aus Stahl, Einbautiefe samt Fundament 50 bis 60 cm „über den Leitungen“ — und vorher einen Aufgrabeschein, den laut Formular auch die bauausführende Firma beantragen kann. Das Aufgraben des Gehwegs braucht nach § 22 HWG eine eigene Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde, in jedem Bezirk; der Altonaer Bescheid verweist ausdrücklich darauf. Der Altonaer Bescheid verlangte, unbenutzte Hülsen bündig abzudecken, und untersagte, Tische und andere Gegenstände zu verankern. Fundamentmaße der Hersteller: Bodenhülse einbetonieren.
Farbe und Werbung. Im BID Rathausquartier sollen Schirme hell sein; Sponsorenwerbung ist unzulässig, Restaurant- oder Eigennamen nur „äußerst zurückhaltend“ an den schmalen Seitenteilen. Das gilt für dieses Quartier, nicht für ganz Hamburg. Was andere Städte zum Logo sagen: Sonnenschirm mit Logo.
Windschutz. Durchsichtig, ohne Werbung, mit Blumenkübeln kombinierbar (Mitte 2015, Altona 2023). Im BID Rathausquartier höchstens ca. 1,5 m hoch, nicht mit Markise oder Vordach verbunden, an der Fassade nur zu zwei Seiten. Holzpodeste, Standmarkisen, Strandkörbe und Liegestühle genehmigte Mitte 2015 nicht. Zur Bauart: Windschutz in der Gastronomie.
Markise. Braucht eine eigene Genehmigung (Altona 2023). Hamburg-Nord verlangt laut seinem Flyer zu Markisen eine Unterkante von mindestens 2,50 m über dem Gehweg, auch ausgefahren, nach § 23 HWG: Markise für die Gastronomie.
Heizstrahler
Für Heizgeräte verlangt die Stadt Sicherheitsdatenblatt oder Konformitätsnachweis; wer auf Heizgeräte verzichtet, kann laut hamburg.de einen Klimabonus bei der Gebühr bekommen, je nach aktueller Entscheidung des Senats. Zwei Bezirksquellen sind strenger: Mitte erteilte 2015 aus Umweltschutzgründen keine Erlaubnisse für Heizstrahler, und der Altonaer Bescheid von 2023 untersagte mit Verweis auf einen Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.02.2011 Heizstrahler aller Art, auch offene Feuerstellen. Die Senatsweisung von 2020 und die Regeln anderer Städte: Heizpilz-Verbot in der Außengastronomie. Heizung am Schirm: Sonnenschirm-Seitenwand, Regenrinne und Heizstrahler.
Gebühren
Für Tische, Stühle und Sonnenschirme zahlen Sie eine Benutzungsgebühr je m² und Monat. Die Sätze stehen in Anlage 2 Nr. 22 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege (WegeBenGebO), gültig ab 01.01.2026:
| Wertstufe der Straße | je m² und Monat | Beispiel 48 m², März bis Oktober (8 Monate) |
|---|---|---|
| I | 9,35 € | 3.590,40 € |
| II | 6,40 € | 2.457,60 € |
| III | 5,85 € | 2.246,40 € |
| IV | 4,70 € | 1.804,80 € |
Angefangene Monate und angefangene m² zählen voll, die Mindestgebühr beträgt 58 € je Erlaubnis, bei mehrjährigen Erlaubnissen je Jahr (§ 5 WegeBenGebO). Wer ohne Erlaubnis oder über die erlaubte Fläche hinaus nutzt, zahlt für diesen Teil 20 % mehr, mindestens 100 € Aufschlag (§ 5 Abs. 4). Die Wertstufe Ihrer Straße steht in Anlage 1, nach Bezirksamt geordnet. Zu Wertstufe I zählen laut hamburg.de zentrale, stark frequentierte Orte wie Gänsemarkt, Jungfernstieg oder große Teile der HafenCity, Wertstufe IV sind weniger frequentierte Wege, die Anlage 1 nicht nennt. Prüfen Sie den Bezirk: Den Eppendorfer Baum führt Anlage 1 unter Hamburg-Nord in Wertstufe I, unter Eimsbüttel in Wertstufe II.
hamburg.de nennt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr. Anlage 4 der Gebührenordnung sieht für die Erlaubnis 58,05 bis 521,95 € vor, aber nur, „soweit keine Benutzungsgebühren erhoben werden“. Ob Ihr Bescheid beides enthält, steht im Gebührenbescheid.
Zur Einordnung: Der Bund der Steuerzahler hat 2026 für einen Musterbetrieb mit 25 m² in bester Innenstadtlage, Mai bis September, in Hamburg 1.169 € Terrassengebühr ermittelt; der Durchschnitt der untersuchten Städte mit Terrassengebühr liegt bei 610 €, Köln bei 988 €. Mit Anlage 2 nachgerechnet: 25 m² × 9,35 € × 5 Monate = 1.168,75 €. Der Flächen-Check oben rechnet Ihre Fläche mit.
Bezirke und Kontakte
Zuständig ist das Bezirksamt, in dem die Fläche liegt: Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg oder Wandsbek. Die zuständige Stelle finden Sie über den Hamburg Service mit der Adresse des Lokals. Für Hamburg-Mitte nennt das Bezirksamt das Postfach sondernutzungen@hamburg-mitte.hamburg.de für Baubereich und Außengastronomie.
Planen Sie Schirme für eine Hamburger Außengastronomie, schreiben Sie Gehwegbreite, Tiefe und Länge der Fläche, Bezirk und ob Hülsen möglich sind in die Anfrage — sie gilt der Fläche, nicht einem Produkt.
Quellen
Stand Abruf 18.10.2026, Seiten auf hamburg.de erneut geprüft am 22.10.2026:
- hamburg.de, Sondernutzung Außengastronomie beantragen: Voraussetzungen, 1,50 m Restgehweg, Unterlagen, Fristen, Bearbeitungsdauer, Gebühren nach Wertstufe, Klimabonus, § 42a HmbVwVfG.
- hamburg.de, Sondernutzung beantragen: allgemeine Sondernutzung, § 19 HWG.
- Bezirksamt Hamburg-Mitte, Sondernutzungen: 4–6 Wochen Vorlauf, Gebührenpflicht, Kontakt.
- Bezirksamt Hamburg-Mitte, Information für Antragsteller für Außengastronomie, Dezember 2015: Saison 01.03.–31.10., 2,0 m Gehweg, Bodenhülsen, Heizstrahler, Schirme, Windschutz.
- Bezirksamt Hamburg-Mitte, Außengastronomie im BID Rathausquartier, Januar 2025 und Antrag Bodenhülsen, Mustervorlage, Februar 2025.
- Bezirksamt Altona, Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz vom 29.09.2023, geschwärzt veröffentlicht auf FragDenStaat — ein Einzelbescheid, keine allgemeine Regel.
- Bund der Steuerzahler, Vergleich der Terrassengebühren 2026, Übersicht als PDF.
- Handelskammer Hamburg, Sondernutzung von Straßen, aktualisiert 30.06.2026: Fünf-Jahres-Erlaubnis, Online-Dienst.
- Dehoga Hamburg, Außengastronomie, 11.06.2026.
- Bezirksamt Hamburg-Nord, Flyer Markisen.
- Normtext auf Landesrecht Hamburg: § 19 HWG, § 22 HWG, § 72 HWG; Gebührenordnung (WegeBenGebO), gültig ab 01.01.2026: Anlage 2 Benutzungsgebühren, § 5, Anlage 4 Verwaltungsgebühren; Anlage 1 Wertstufen, gültig ab 01.01.2023.
Häufige Fragen
Brauche ich für Sonnenschirme eine eigene Sondernutzungserlaubnis?
Nein, der Schirm gehört in denselben Antrag wie Tische und Stühle; hamburg.de zählt Sonnenschirme ausdrücklich zur Sondernutzung. Zeichnen Sie ihn im Aufstellungsplan mit der Tuchfläche ein. Für eine Bodenhülse wird der Gehweg aufgegraben; dafür braucht es eine gesonderte Erlaubnis nach § 22 HWG. Für das BID Rathausquartier in Hamburg-Mitte gibt es dazu ein eigenes Antragsformular samt Aufgrabeschein.
Wie viel Gehweg muss frei bleiben?
Laut Stadt mindestens 1,50 m, in stark besuchten Bereichen kann mehr nötig sein. Hamburg-Mitte nannte 2015 2,0 m als Standardwert. Was im Bescheid steht, gilt.
Darf der Schirm über die Fläche hinausragen?
Nach allen Hamburger Quellen, die Schirme regeln, nein: Das Merkblatt Hamburg-Mitte, ein Altonaer Bescheid und das Merkblatt für das BID Rathausquartier schließen das aus; Mitte nennt den Widerruf als mögliche Folge.
Wie lange vorher muss ich die Außengastronomie beantragen?
Die Stadt nennt etwa 4 bis 6 Wochen, die Bearbeitung kann 4 Wochen bis 3 Monate dauern. Ein Altonaer Bescheid verlangte 8 Wochen. Für einen Start am 1. März heißt das: Bei bis zu 3 Monaten Bearbeitung liegt der Antrag Anfang Dezember auf der sicheren Seite; die 8 Wochen des Altonaer Bescheids wären Anfang Januar.
Was kostet die Außengastronomie in Hamburg?
Je m² und Monat 4,70 € in Wertstufe IV bis 9,35 € in Wertstufe I, mindestens 58 € (WegeBenGebO, ab 01.01.2026). 48 m² von März bis Oktober kosten also 1.804,80 bis 3.590,40 €. Für 25 m² in bester Lage von Mai bis September hat der Bund der Steuerzahler 2026 in Hamburg 1.169 € ermittelt.
Sind Heizstrahler in Hamburg erlaubt?
Das entscheidet der Bezirk. Die Stadt verlangt Nachweise für Heizgeräte und nennt einen möglichen Klimabonus bei Verzicht; Mitte erteilte 2015 keine Erlaubnisse für Heizstrahler, ein Altonaer Bescheid von 2023 untersagte sie.
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