Sondernutzung
Sondernutzung ist die Nutzung der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus — etwa mit Tischen, Schirmen oder Werbern.
Sondernutzung ist die Nutzung der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Tische, Stühle, Schirme, Werbeschilder oder Auslagen auf dem Gehweg fallen typischerweise darunter. Dafür braucht es in der Regel eine Erlaubnis der Gemeinde.
Abgrenzung
Sondernutzung ist nicht die Freischankfläche und nicht die baurechtliche Genehmigung einer Überdachung. Gemeingebrauch ist das Gehen, Stehen, kurze Verweilen auf der Straße. Was darüber hinausgeht — eine dauerhafte Tischgruppe, ein fest verankerter Schirm — ist Sondernutzung.
Gebühren, Fristen und Stadtverordnung stehen im Bescheid der Gemeinde. Sondernutzung ist auch keine private Terrasse auf eigenem Grund. Ein Schirm auf Sondernutzungsfläche ist oft nicht einbetoniert. Dann gilt Ballast und Rückbau, nicht die Hülse der Hotelterrasse.
Wo es vorkommt
Vor Lokalen am Gehweg, auf Plätzen mit Außengastronomie, bei Märkten und temporären Aufbauten. Hotels brauchen sie nur, wenn Lounge oder Schanigarten auf öffentlichem Grund stehen.
Die Erlaubnis kann Fläche, Zeiten und Aufbau vorschreiben. Für die Beschattung heißt das: erst die erlaubte Fläche, dann Schirmgröße und Verankerung. Wer in den Boden will, braucht dafür oft eine eigene Zustimmung. Die Erlaubnis ersetzt keine Windlage und keine Schließzeit.
Siehe auch
Das Verfahren: Sondernutzungserlaubnis. Die Fläche, auf der ausgeschenkt wird, ist die Freischankfläche.
Zu den Ratgebern · Datenstand 2026-08-25 · Redaktion Schatten Atlas