DIN 5034: Tageslicht in Innenräumen

Die Normenreihe zum Tageslicht in Räumen: welche Teile gelten, was neu ist, was aus der Besonnung wurde.

DIN 5034 ist die deutsche Normenreihe „Tageslicht in Innenräumen“, erarbeitet im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL). Sie legt Begriffe und Mindestanforderungen für Tageslicht in Aufenthaltsräumen fest, dazu Grundlagen, Rechen- und Messverfahren und vereinfachte Verfahren für Fenster- und Oberlichtgrößen. Seit 2021 ist sie auf die europäische DIN EN 17037 „Tageslicht in Gebäuden“ abgestimmt. Die oft zitierten Besonnungswerte — 4 Stunden zur Tagundnachtgleiche, 1 Stunde am 17. Januar — stehen in der zurückgezogenen Fassung DIN 5034-1:2011-07. Die gültige Ausgabe 2021-08 enthält sie nicht mehr.

Welche Teile gelten?

Stand 18. Oktober 2026, nach DIN und DIN Media:

TeilTitelGültige Ausgabe
1Begriffe und Mindestanforderungen2021-08
2Grundlagen2025-02
3Berechnung2021-08
4Vereinfachte Bestimmung von Mindestfenstergrößen für Wohnräumekeine, 2019-10 zurück­gezogen, ersetzt durch Teil 7
5Messung2021-08
6Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmessungen von Oberlicht­öffnungen in Dachflächen2021-08
7Vereinfachte Bestimmung von Mindestfenstergrößen für Wohnräume2026-10, neu

Neu ist Teil 7 vom Oktober 2026: ein Tabellenverfahren für die Mindestfenstergröße von Wohnräumen. Er nennt die Fenstergröße für die Empfehlungsstufe „Gering“ der Tageslichtversorgung nach DIN EN 17037, für Räume mit Dachoberlichtern zusätzlich die Oberlichtfläche für die Stufe „Mittel“, und für Fenster in senkrechten Fassaden die Größe, mit der die Mindesthelligkeit nach DIN 5034-1 erreicht wird. Er knüpft an den 2019 zurückgezogenen Teil 4 von 1994 an und erfasst nun auch bodentiefe Fenster, Dachflächenfenster und Dachoberlichter.

Teil 2 erschien im Februar 2025 als berichtigte Ausgabe. Gegenüber der Ausgabe 2021-08 korrigiert er ein Vorzeichen in Gleichung 5 und macht in Abschnitt 6.3 aus „sollen“ ein „sollten“. Die astronomischen Grundlagen zum Sonnenstand stehen seit 2021 nicht mehr in Teil 2; laut Änderungsvermerk deckt sie DIN EN 17037 ab.

DIN 5034 und DIN EN 17037

DIN EN 17037, gültig in der Ausgabe 2022-05, gibt Empfehlungen für Tageslichtversorgung, Aussicht, Besonnungsdauer und Blendung, jeweils in den Stufen „Gering“, „Mittel“ und „Hoch“. DIN 5034-1 wurde 2021 daran angepasst: Laut Änderungsvermerk sind die Besonnungsdauern von Wohn- und Aufenthaltsräumen und die Begrenzung von Blendung aus ihrem Anwendungsbereich entfernt, Hinweise zur Arbeitsstättenverordnung und zur ASR A3.4 „Beleuchtung“ kamen hinzu. Geblieben ist die Mindesthelligkeit für den Helligkeitseindruck im Raum. Für sie hat DIN EN 17037 nach Roman Jakobiak im Deutschen Architektenblatt (02/2021) keine direkte Entsprechung.

Besonnung: 17. Januar oder 21. März?

DIN 5034-1:2011-07, zurück­gezogenDIN EN 17037
StichtagTagundnacht­gleiche, für den Winter 17. Januarein Tag zwischen 1. Februar und 21. März
Dauer4 h in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung; 1 h am 17. Januar, wenn auch der Winter abgedeckt sein sollGering 1,5 h, Mittel 3 h, Hoch 4 h
RäumeWohnräumemindestens ein Wohnraum je Wohnung, Patientenzimmer, Spielzimmer in Kindergärten

Nach Roman Jakobiak (Vortrag 2020 zur Ausgabe 2019-03) rechnet DIN EN 17037 innen: am Bezugspunkt auf der raumseitigen Ebene der Außenwand, in der Mitte der Fensterbreite, mindestens 1,2 m über dem Boden und 0,3 m über der Brüstung. Sonne zählt in Deutschland erst über 11° Sonnenhöhe; die Zeiten mehrerer Fenster dürfen addiert werden. Laibung und Sturz kürzen die Dauer. Deshalb sind 1,5 Stunden nach DIN EN 17037 nicht einfach die kleinere Zahl neben 4 Stunden nach der alten DIN 5034 — die Randbedingungen unterscheiden sich erheblich.

Vor Gericht dienten die alten Werte zum Beispiel dem VG Köln als Anhaltspunkt. Im Urteil vom 27.02.2018 (2 K 6783/17) heißt es, DIN 5034-1 sei keine Rechtsverordnung mit verbindlichen Grenzwerten; die Einhaltung ihrer Richtwerte könne aber als Indiz für ausreichende Besonnung und Belichtung gelten. Geprüft wurde nach Ziffer 4.4 der damals gültigen Fassung: 4 Stunden zur Tagundnachtgleiche, 1 Stunde am 17. Januar. Im entschiedenen Fall sah das Gericht die Werte über die Fenster in der Ost- und Westfassade als gewahrt an. Welcher Maßstab im Einzelfall gilt, entscheiden Bauaufsicht und Gericht.

Wie lange steht die Sonne am Stichtag hoch genug?

Die Tabelle zeigt die Obergrenze bei freiem Horizont, ohne Nachbarhaus, Baum oder Laibung. Zeiten in MEZ, Sonnenhöhe mit Lichtbrechung, Himmelsrichtung als Azimut ab Nord. Die Dauer ist aus sekundengenauen Zeiten gerundet; aus den gerundeten Uhrzeiten nachgerechnet kann sie eine Minute abweichen.

Ort, TagSonnen­höhe mittagsSonne über 11°Azimut dabei
Flensburg, 17. Januar14,5°10:43–14:22, 3 h 40 min154–206°, SSO–SSW
München, 17. Januar21,2°09:30–15:18, 5 h 48 min139–221°, SO–SW
Flensburg, 1. Februar18,2°10:01–15:11, 5 h 11 min142–218°, SO–SW
München, 1. Februar24,8°09:07–15:48, 6 h 42 min132–228°, SO–SW
Flensburg, 21. März35,5°07:45–17:15, 9 h 29 min106–255°, OSO–WSW
München, 21. März42,1°07:26–17:16, 9 h 50 min102–258°, OSO–WSW

Die 11° sind die Zählgrenze nach DIN EN 17037, deren Stichtag zwischen 1. Februar und 21. März liegt. Der 17. Januar stammt aus der alten DIN 5034-1, die mit eigenen Randbedingungen rechnete; die Zeilen dazu zeigen nur, wie flach die Wintersonne steht. In Flensburg ist sie an diesem Tag nur gut dreieinhalb Stunden höher als 11°, und nur aus Südsüdost bis Südsüdwest. Auf Fenster nach Osten oder Westen fällt diese Sonne nur sehr schräg. Ob ein bestimmtes Fenster die Werte erreicht, entscheiden Nachbargebäude, Bäume, Laibung und Sturz. Das klärt ein Besonnungsnachweis mit Sonnenbahndiagramm oder Simulation.

Für Ihren Ort zeigt das Sonnenstandsdiagramm Sonnenhöhe und Richtung zu jeder vollen Stunde, vorbelegt mit München am 17. Januar. Tragen Sie dort ein Nachbarhaus als Hindernis ein, mit Richtung, Höhe und Abstand: Das Werkzeug nennt, von wann bis wann die Sonne an diesem Tag dahinter steht. Laibung, Sturz und den Bezugspunkt im Raum rechnet es nicht; einen Besonnungsnachweis ersetzt es nicht.

Keine Norm für Sonnenschirme

DIN 5034 regelt Tageslicht im Raum. Sie nennt keine Windklasse, keine Tuchprüfung, keine Bodenhülse und keine Schließzeit; Sonnenschutz behandelt Teil 1 als Planungshinweis für den Raum (Abschnitt 5). Steht „DIN 5034“ in einem Leistungsverzeichnis neben einem Großschirm, ist die Position zu klären. Für Schirme und Segel im Freien zählen Sonnenstand, Verschattungsgrad, Verankerung und die Windwerte des Herstellers; den Ablauf zeigt die Schattenanalyse für Terrassen.

Siehe auch

Schatten im Freien: Sonnenstand und Schattenwurf. Spezifikation und Werkzeuge: Beschattung für Planerinnen und Planer.

Quellen: DIN 5034-1:2021-08 mit Ersatz- und Änderungsvermerk sowie DIN 5034-1:2011-07, DIN Media. DIN 5034-2:2025-02 und DIN 5034-7:2026-10, DIN-Normenausschuss Lichttechnik. Übersicht der Teile: DIN-Suche „DIN 5034“. DIN EN 17037:2022-05, DIN Media. Stufen, Stichtag, Bezugspunkt und 11°: Roman Jakobiak, Vortrag DIN EN 17037, Architektenkammer Baden-Württemberg, 2020, zur Ausgabe 2019-03, und „Tageslicht in Innenräumen: die neue Norm DIN EN 17037“, Deutsches Architektenblatt, 28.01.2021. VG Köln, Urteil vom 27.02.2018, 2 K 6783/17. Alle abgerufen am 18. Oktober 2026. Sonnenstand: Rechnung nach dem Rechenweg des NOAA Solar Calculator nach Meeus für 2027, Stand 18. Oktober 2026.

Weitere Begriffe

Zu den Ratgebern · Datenstand 2026-10-18 · Redaktion Schatten Atlas