Freischankfläche
Die Freischankfläche ist die genehmigte Fläche im Freien, auf der ein Betrieb Getränke und Speisen an Gäste ausschenken darf.
Die Freischankfläche ist die Fläche im Freien, auf der ein gastronomischer Betrieb Getränke und Speisen an Gäste ausschenken darf. Sie ist ein Nutzungsbegriff, kein Schirmtyp. Schirme, Tische und Trennwände stehen auf ihr — oder sie stehen daneben und gehören nicht dazu.
Abgrenzung
Freischankfläche ist nicht dasselbe wie Sondernutzung. Die Sondernutzung betrifft die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus; die Freischankfläche beschreibt, wo ausgeschenkt werden darf. Beides kann zusammenfallen, etwa auf dem Gehweg vor dem Lokal, muss es aber nicht.
Eine Hotelterrasse auf Privatgrund ist oft Freischankfläche ohne Sondernutzung der Straße. Gebühren, Fristen und Stadtverordnung stehen in der örtlichen Satzung und im Bescheid. Genehmigt ist der Ausschank, nicht der Schatten.
Wo es vorkommt
In der Außengastronomie: Gehweg, Platz, Innenhof, Hotelterrasse. Sobald Schirme auf öffentlichem Grund stehen, kommen Verankerung und Genehmigung zusammen: oft kein Einbetonieren, dann Ballast; oft Rückbau am Abend; oft feste Achsen, wenn Hülsen zugelassen sind.
Hotels auf eigenem Grund planen Hülsen und Winterbetrieb. Kommunen und Märkte auf dem Platz genehmigen Fläche und Zeiten, nicht die Tuchfarbe. Für die Bestückung zählt die genehmigte Fläche, nicht die Wunschgröße des Schirms.
Siehe auch
Der Ratgeber zur Fläche: Freischankfläche. Der rechtliche Nachbarbegriff ist die Sondernutzung.
Zu den Ratgebern · Datenstand 2026-08-25 · Redaktion Schatten Atlas