Die Landeshauptstadt Stuttgart weist die Kritik des Bundes der Steuerzahler (BdSt) am mobilen Sonnenschutz auf öffentlichen Plätzen zurück. Das teilt die Stadtverwaltung am 6. Oktober 2026 mit. Anlass ist das Schwarzbuch 2026/27. Im Sommer 2025 standen an elf Standorten im Stadtgebiet für insgesamt 350.000 Euro 29 großformatige Sonnenschirme, 26 Sitzblöcke und ein mehrteiliges Sonnensegel. Laut Stadt bemängelt der BdSt die Platzierung von zwei der 30 Installationen und die Beauftragung eines Ingenieurbüros. Den Schutz vor Sonne und Hitze erkenne der BdSt an; von Geldverschwendung auszugehen, beruhe auf einem Unverständnis der Entscheidungen.
Was stand im Sommer 2025 auf den Plätzen?
Die Mittel kamen laut Stadt aus dem Doppelhaushalt 2024/2025, in Absprache mit Gemeinderat und Bezirksämtern. Der BdSt datiert die Laufzeit auf Juni bis September 2025 und nennt dieselben Stückzahlen, dazu Schirmdurchmesser beziehungsweise Kantenlängen von 3,50 bis 4,50 Metern und 180 Quadratmeter Segelfläche. Die Stadt spricht von 30 Installationen: 29 Schirme und das Segel. Veröffentlicht hat der BdSt die Baden-Württemberg-Fälle am 1. Oktober 2026; der Filstalexpress gibt die Pressemitteilung wieder, das Buch liegt als PDF.
Laut BdSt stammen die 350.000 Euro aus Hitzeschutzmitteln 2025 von insgesamt 1,5 Millionen Euro, vorgesehen nur in diesem Doppelhaushalt und ohne Fortführung — deshalb Miete statt Kauf. Die Stadt bestätigt Doppelhaushalt und Miete.
Was hat das Ingenieurbüro geprüft — und was kostete das?
Ein Ingenieurbüro übernahm laut Stadt die Markterkundung zu Herstellern besonders großer und stabiler Schirme und Sonnensegel-Systeme, bereitete die öffentliche Ausschreibung vor und prüfte die Standorte mit der Verwaltung. Kriterien: Zufahrten, Fußwege, Veranstaltungen, Feuergassen, übliche Platznutzungen. Einen Herstellernamen nennt keine Quelle. Die Dienstleistung beziffert der BdSt mit 20.000 Euro; die Stadt nennt den Betrag nicht.
Der BdSt hält die externe Prüfung für entbehrlich. Städtische Mitarbeiter hätten das selbst leisten können, und an zwei Standorten hätte sie zeigen müssen, dass Schirm oder Segel keinen oder nur eingeschränkten Sinn haben. Die Stadt führt den Vorwurf der Geldverschwendung auf ein Unverständnis der Entscheidungen zurück. Das Herstellerverzeichnis bleibt alphabetisch, ohne Rang.
Warum stehen Schirm und Segel am Botnanger Marktplatz und am Südheimer Platz?
Auf dem Botnanger Marktplatz standen zunächst beide Schirme zentral in der Sonne. Auf Wunsch der Marktbeschicker rückte einer an den Rand, damit die Stände auf- und abgebaut werden können. Versetzen kann die Schirme nur eine Fachfirma. Einer blieb in der vollen Sonne, der andere stand teilweise unter einer Platane und spendete vor allem nachmittags Schatten. Die Stadt spricht von einem reduzierten, aber messbaren Nutzen und nennt keine Gradzahl. Der BdSt sieht einen Schirm unter einem Baum, der selbst Schatten spendet. Jürgen Mutz, Leiter des Tiefbauamts: „Auch die Art des Sonnenschutzes ist einem Interessensausgleich unterworfen.“
Am Südheimer Platz kritisiert der BdSt das Segel über der Betonfläche statt über Rasen oder Bänken und gibt Anwohnerbeobachtungen wieder: hin und wieder genutzt, oft leer. Allein dieses Segel setzt er mit 110.000 Euro an; die Stadt nennt den Einzelbetrag nicht. Sie hat es zwischen freistehenden Brückenpfeilern über die gepflasterte Fläche gespannt. Mutz: „Dies war eine ganz bewusste Entscheidung.“ Er wollte nicht bloß die vorhandene Nutzung angenehmer gestalten, sondern eine weitere ermöglichen: eine Aktionsfläche für Stadtteilfeste, Flohmärkte, Kinder mit Rollern und skatende Jugendliche.
Der BdSt fasst zusammen: „Das gesamte Schirmkonzept wirkt wie Stückwerk.“ Sinnvoller wäre ein längerfristiges Konzept gegen die Sommerhitze. Die Stadt hält die Kritik für am Ziel vorbei.
Was gilt 2026 — und was prüft die Stadt danach?
Weil der Gemeinderat für den Sparhaushalt 2026/2027 keine Fortsetzungsmittel beschlossen hat, standen die gemieteten Anlagen 2026 nicht und kosteten nichts. Die Verwaltung analysiert künftige Hitze- und Sonnenschutzmaßnahmen; darüber berät der Gemeinderat. Der Hitzeaktionsplan nennt unter anderem Trinkwasserquellen, einen Stadtplan kühlerer Orte und Schattenspender an heißen Orten — kein abgeschlossenes Konzept, und ohne Stückzahlen für die nächste Runde.
Was ändert das für Kommune, Planer, Gastro und Event?
Kommune. Saisonmiete statt Dauerbau: ein Sommer, 2026 nicht wieder aufgestellt, weil keine Fortführung im Haushalt stand. Einsatz Kommune fragt nach Dauer, Vergabe und Betrieb. Ob Miete oder Kauf, entscheidet der Beschluss, nicht diese Meldung. Fest verankert hat Bensheim, auf Förderung 2027 wartet Schwerte, ohne Fundament arbeitet Iserlohn.
Planer. Zufahrt, Fußweg, Veranstaltung, Feuergasse und die übliche Platznutzung standen vor der Typenbezeichnung. Marktaufbau gegen Schatten in Botnang, Aktionsfläche gegen Wiese in Südheim. Den Tagesgang zeigt der Schattenwurf-Rechner; Baumkrone und Tuch trennt natürliche Beschattung. Umsetzen nur durch eine Fachfirma ist Betrieb, kein Windwert. Für Planungsbüros; die Tageslogik steht in Schattenwurf über den Tag.
Gastro und Event. Markt, Stadtteilfest und Flohmarkt teilen den Platz mit dem Sonnenschutz, ohne Terrassenvertrag. Dafür Einsatz Gastronomie, Einsatz Event und Sondernutzung. Sonnensegel in der Gastronomie beschreibt die textile Betriebsform; hier bleibt es eine städtische Mietanlage. Diese Meldung ändert keine Speisekarte.
Weitere Stücke im Magazin. Eine Akte unter Projekte entfällt: 2026 steht nichts mehr. Allgemein zur Beschaffung: Hitzesommer 2026.
Häufige Fragen
Wie viel hat der mobile Sonnenschutz 2025 gekostet?
350.000 Euro insgesamt, Landeshauptstadt Stuttgart, 6. Oktober 2026. Der BdSt nennt rund 350.000 Euro inklusive 26 Sitzblöcke, davon 20.000 Euro für das Ingenieurbüro und 110.000 Euro für das Segel am Südheimer Platz. Quellenangaben, keine Produktpreise.
Warum stehen die Anlagen 2026 nicht?
Sie waren nur angemietet. Für den Sparhaushalt 2026/2027 hat der Gemeinderat keine Fortsetzungsmittel beschlossen: 2026 keine Aufstellung, keine Kosten. Der BdSt: geliehen, weil die Mittel nur im Doppelhaushalt 2024/2025 und ohne Fortführung vorgesehen waren.